News, 01.12.2023

BAV publiziert Leitfaden zu Ridepooling-On-Demand

On-Demand-Mobilitätsangebote bewegen sich zwischen Individual- und öffentlichem Verkehr. Dies wirft einige Fragen zur Anwendung der geltenden Gesetze auf. Ein neuer Leitfaden gibt Auskunft.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat kürzlich einen Leitfaden erarbeitet, in welchem es die wichtigsten Fragen zu den Vorgaben für On-Demand-Angebote beantwortet. Mit dem Leitfaden zeigt das BAV auf, wann für ein On-Demand-Angebot eine Konzession vom BAV erteilt werden muss und welche Anforderungen damit einhergehen hinsichtlich Betriebsbedingungen, Qualifikation des Fahrpersonals, Behindertengleichstellungsgesetz usw. Der Leitfaden erläutert die heute geltenden gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf (konzessionierte) On-Demand-Angebote, um mehr Klarheit zu schaffen. Grundsätzlich plant das BAV, dass On-Demand-Dienste zukünftig den Vorschriften des kantonalen Rechts unterliegen sollen. Eine Ausnahme bilden hierbei die On-Demand-Dienste, die auf Bestellung und mit finanzieller Beteiligung des Bundes und/oder der Kantone betrieben werden. Für derartige Dienste bleibt die Notwendigkeit einer Konzession bestehen. Die genaue Ausgestaltung dieses strategischen Ansatzes wird in den nächsten Monaten konkretisiert. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung des Leitfadens.

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