Shared Mobility ist Teil der Sharing Economy und umfasst Geschäftsmodelle, Plattformen oder Netzwerke, welche eine geteilte, temporäre Nutzung von Mobilitätswerkzeugen umfassen. Die nachfolgenden Positionen beziehen sich übergreifend auf alle Segmente des Shared Mobility Marktes, also auf das Sharing von Fahrzeugen (Carsharing, Bikesharing, eScooter-Sharing), das Sharing von Fahrten (Ridesharing, Ridehailing und Ridepooling) und das Sharing von Parkplätzen.
Die Angebote geteilter Mobilität bergen grosse Potenziale, den Verkehr ökologischer, wirtschaftlich effizienter und sozial gerechter zu organisieren. Die Rolle der Shared Mobility in Verkehrspolitik und -planung ist konsequent aufzuwerten, um diese Nachhaltigkeitspotenziale zukünftig auch voll auszuschöpfen.
Die öffentliche Hand stellt sicher, dass Sharing-Anbieter einen diskriminierungsfreien Zugang zu MaaS-Plattformen geniessen und unterstützt sie aktiv bei der Anbindung an die NADIM. Sharing-Angebote sind in die Kommunikationsplattformen von Gemeinden und Städten sowie in Vertriebsplattformen des ÖV einzubinden. Letztere öffnen sich dahingehend, dass auch Akteure ausserhalb der ÖV-Branche ÖV-Produkte vertreiben können.
Das Teilen von Fahrzeugen, Fahrten und Parkplätzen ermöglicht eine effiziente Nutzung von Infrastrukturen für den ruhenden und rollenden Verkehr. Die Shared Mobility ist deshalb bei der Flächenallokation entsprechend zu privilegieren, z.B. durch die Förderung von Stellplätzen , durch die Mitnutzung von Flächen des öffentlichen Verkehrs und durch eine systematische Anbindung an Verkehrsdrehscheiben. Über baurechtliche und raumplanerische Instrumente kann die Entwicklung und Nutzung von Shared Mobility auch auf privaten Flächen beanreizt werden.
Die öffentliche Hand hat ein Interesse an einem sozial und räumlich gerechten Zugang zu Shared Mobility. Sie stellt über attraktive Rahmenbedingungen sicher, dass sich die Shared Mobility in allen Teilräumen der Schweiz entwickeln kann. Zudem sollen Sharing-Anbieter im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsbestrebungen Zugriff auf entsprechende Fördermöglichkeiten erhalten.
Die bestehende Verkehrsgesetzgebung ist auf Erleichterungen hin zu überprüfen, zum Beispiel was die Immatrikulation und Versteuerung von Fahrzeugen oder die Lizenzierung von gewerbsmässigen Chauffeuren betrifft. Die Attraktivität von Shared Mobility darf zukünftig nicht durch neue Auflagen gemindert werden, wobei die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden auch eine zentrale Prämisse darstellt .
Die Faktenlage bezüglich verkehrlicher und ökologischer Wirkung von Shared Mobility in der Schweiz muss erweitert werden. Gefragt ist eine Forschungsoffensive mit Fokus auf Pilotprojekten, um belastbare Grundlagen für die Förderung und Regulierung zu schaffen.
Eine systematische, und vorausschauende Integration von Shared Mobility in die Mobilitätskonzepte von Gemeinden und Privaten ist zentral, um die ökologischen Potenziale zu nutzen, günstige Rahmenbedingungen für die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsmodelle zu schaffen und unerwünschte Nebeneffekte zu vermeiden. Die Grundlagen und Empfehlungen dafür müssen rasch entwickelt werden .
Bei zukünftigen Verkehrsabgaben sind die Anreizpotenziale für das Teilen von Fahrzeuge und Fahrten voll auszuschöpfen. Sie bieten neben einer grundsätzlichen Förderung gemeinschaftlicher genutzter Mobilitätswerkzeuge insbesondere Chancen für eine Erhöhung der Besetzungsgrade, welche aus Sicht der Shared Mobility Branche einen zentraler Bemessungsfaktor für künftige Verkehrsabgaben darstellen.
Die auf der „Dreifaltigkeit“ MIV– ö V–Langsamverkehr beruhende Verkehrswissenschaft ist überholt. Die Entwicklung der neuen Mobilitätsformen ist in den Modellen und Statistiken gebührend abzubilden, zu dokumentieren und der Öffentlichkeit zu kommunizieren.
Die öffentliche Hand geht voran und entwickelt innovative Ansätze für die Nutzung von Shared Mobility für Mitarbeitende, beispielsweise mit der Gewährung von angebotsübergreifenden Mobilitätsbudgets.